Nachhaltigkeit: 
 Ohne Konzept  
 nicht nachhaltig. 

Nachhaltigkeit ist als Begriff seit geraumer Zeit schon nachhaltig in den Köpfen von Unternehmern und Managern verankert. Meistens geht es hier um Ressourcenschonung, Umwelt- und Klimaschutz.

Aber Nachhaltigkeit umfasst deutlich mehr. 2016 hat die UNO 17 Nachhaltigkeitsziele definiert, die sogenannten SDGs, zu denen unter anderem die globale Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit, die Beseitigung von Hunger und auch wirtschaftlicher Erfolg gehören.

Fromme Wünsche und leere Worte? Im Gegenteil! In den Kreditinstituten werden aktuell flächendeckend ESG-Ratings auf Basis der drei Nachhaltigkeits-Säulen Environmental, Social und Governance eingeführt. Unternehmen, die nicht nachhaltig im Sinne des Ratings und der oben genannten Definitionen agieren, werden deutlich schlechtere Zinskonditionen erhalten.

Und: Ab dem Jahr 2025 sind alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme – zwei der drei Kriterien müssen erfüllt sein – gesetzlich verpflichtet, im Rahmen des Jahresberichtes umfangreich nach gesetzten Kennzahlen zu Nachhaltigkeitsthemen zu berichten (CSRD-Richtlinie). Für kleinere Unternehmen wird diese Pflicht ein bis zwei Jahre später folgen. Ergänzend wird die Verpflichtung kommen, gemäß der sogenannten TaxonomieVO zu berichten und offenzulegen, wieviel Prozent der Aktivitäten des Unternehmens nachhaltig im Sinne der Verordnung sind. Natürlich kann kein Unternehmen alle Nachhaltigkeitsziele der SDGs, der CSRD oder der Taxonomie erfüllen. Mit Mittelstand Next Level finden Sie heraus, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten, wie Sie diese erfüllen und welche Schwerpunkte im Sinne einer Wesentlichkeitsanalyse wirklich wesentlich sind. Vom Nachhaltigkeits-Check über die Entwicklung einer konkreten Nachhaltigkeitsstrategie bis hin zur Etablierung von Managementsystemen stehen wir an Ihrer Seite.

 Der erste 
 nachhaltige 
 Schritt: 

 ist ein Anruf.

Und: Ab dem Jahr 2025 sind alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme – zwei der drei Kriterien müssen erfüllt sein – gesetzlich verpflichtet, im Rahmen des Jahresberichtes umfangreich nach gesetzten Kennzahlen zu Nachhaltigkeitsthemen zu berichten (CSRD-Richtlinie). Für kleinere Unternehmen wird diese Pflicht ein bis zwei Jahre später folgen. Ergänzend wird die Verpflichtung kommen, gemäß der sogenannten TaxonomieVO zu berichten und offenzulegen, wieviel Prozent der Aktivitäten des Unternehmens nachhaltig im Sinne der Verordnung sind. Natürlich kann kein Unternehmen alle Nachhaltigkeitsziele der SDGs, der CSRD oder der Taxonomie erfüllen. Mit Mittelstand Next Level finden Sie heraus, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten, wie Sie diese erfüllen und welche Schwerpunkte im Sinne einer Wesentlichkeitsanalyse wirklich wesentlich sind. Vom Nachhaltigkeits-Check über die Entwicklung einer konkreten Nachhaltigkeitsstrategie bis hin zur Etablierung von Managementsystemen stehen wir an Ihrer Seite.

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